Diese Seite verwendet Cookies, Google Analytics und diverse Social Media Like & Share Buttons. Um Ihre Privatsphäre zu schützen werden die Social Media Like & Share Buttons im 2-Klick Verfahren erst aktiv und senden Daten wenn Sie diese erstmalig anklicken und dadurch im Sinne der EU - DSGVO zustimmen. Durch Klick auf den grünen Button geben Sie Ihre Zustimmung zur Verwendung von Cookies, entsprechenden Datenübertragung an Dritte (auch nach USA) und zur Datenschutzerklärung lt. neuer EU DSGVO.

Open menu

BGH zum Beginn der Verjährungsfrist für eine Betriebskostennachforderung des Vermieters und Vorbehalt der Nachberechnung in einer Betriebskostenabrechnung

Ein Vermieter kann sich bei der Betriebskostenabrechnung für bestimmte Positionen eine Nachberechnung vorbehalten. Die Verjährungsfrist für eine solche Betriebskostennachforderung des Vermieters beginnt erst, wenn der Vermieter auch Kenntnis von den die Nachforderung begründenden Umständen erlangt hat. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.12.2012
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online

Kommentare (0)

500 Zeichen verbleiben

Cancel or

Go to top