Vorherige Fristsetzung nicht erforderlich
Kommt ein Mieter seiner monatlichen Pflicht zur Treppenhausreinigung am Monatsanfang nicht nach, so kann der Vermieter ohne vorherige Fristsetzung auf Kosten des Mieters eine Reinigungsfirma beauftragen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bremen hervor.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.03.2013
Quelle: Amtsgericht Bremen, ra-online (zt/WuM 2012, 669/rb)
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