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Bundesgerichtshof stimmt Hundehaltung trotz Verbotsklausel im Mietvertrag zu

Eine Formularklausel in einem Wohnraummietvertrag, welche die Haltung von Hunden und Katzen in einer Mietwohnung generell untersagt, ist gem. § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

 

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.03.2013
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online

 

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