Mit 3 Promille auf Fest randaliert
Auch Alkoholauffälligkeiten außerhalb des Straßenverkehrs können zum Verlust der Fahrerlaubnis führen. Dies ergibt sich aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz. Im zugrunde liegenden Streitfall randalierte ein Mann (Antragsteller) in stark alkoholisiertem Zustand auf einem Fest – eine Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 3 Promille.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.07.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz/ra-online
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