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Zu viel gezahlte Betriebskosten können mit der Miete verrechnet werden

Weist eine Betriebskostenabrechnung Fehler auf, so ist der Mieter berechtigt den Fehler selbst zu korrigieren und die Vorauszahlungen entsprechend seines Abrechnungsergebnisses anzupassen. Zudem kann er die zu viel gezahlten Betriebskosten gegenüber der Miete aufrechnen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

 

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.04.2013
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

 

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