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Übertragung der Kaution auf Erwerber beseitigt nicht Vermieterhaftung aus § 566 a Satz 2 BGB

Wird das Grundstück verkauft, so haftet der Verkäufer als ehemaliger Vermieter für die Kaution des Mieters gemäß § 566 a Satz 2 BGB. Diese Haftung wird nicht dadurch beseitigt, dass die Kaution vom Mieter auf den Erwerber übertragen wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

 

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.03.2013
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

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