Regelung sollt Abrechnung für den Vermieter vereinfachen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Vermieter für eigene Sach- und Arbeitsleistungen in der Betriebskostenabrechnung fiktive Kosten ansetzen darf, die bei Erbringung der Leistungen durch einen Dritten entstanden wären.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.11.2012
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
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