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Die ursprüngliche Entstehung von Leppersdorf ist bis heute ungewiss und nirgendwo verzeichnet. Ein Grund dafür ist möglicherweise die Tatsache, dass in der ersten Zeit noch keine Kirche vorhanden war und der Ort deshalb nicht zu den Kirchdörfern zählte (die dementsprechend auch keine Erwähnung fanden). 

 

Bekannt ist aber, dass sich die Markgrafen, die Bischöfe und die Burggrafen von Meißen in den Besitz des Landes teilten. Es ist mit Sicherheit anzunehmen, dass die Gründung von Leppersdorf sowie der meisten übrigen Ortschaften rings um das Schloss Radeberg von den Markgrafen zu Meißen ausgingen. Nach der Meißner Bischofsmatrikel vom Jahre 1346 gehörte unser Ort in die Sedes (Erzpriesterstuhl) Radeberg. 1350 ist die Bezeichnung Lupransdorf. Politisch unterstand Lyprandisdorf 1378 dem castrum (Burg) Radeberg.

 

Eine erstmalige schriftliche Erwähnung des Dorfes erfolgte in zwei Urkunden aus den Jahren 1375 und 1393. Darin verschrieb Hans Burggraf von Wittin, Leppersdorf seiner Gemahlin Elisabeth zum Leibgedinge. In den existierenden historischen Aufzeichnungen ist diese Tatsache immer wieder erwähnt, so dass hieran kein Zweifel besteht.

 

Tatsache ist aber genauso, dass uns geschichtliche Überlieferungen aus den zurückliegenden Jahrhunderten umso mehr mit Respekt erfüllen, wenn diese mit greifbaren Beweisen belegt werden können, die die Aussagen augenfällig untermauern. Die genannten Urkunden wurden oft, so oft erwähnt, dass wir uns Gedanken darüber machten, ob diese vielleicht tatsächlich noch irgendwo existieren. – Und ja, sie tun es. Nach entsprechender Recherche und dem sich anschließenden Antrags- und Veröffentlichungsverfahren liegt uns nun die Genehmigung zur Veröffentlichung der beiden Dokumente vor, die wir an dieser Stelle nun allen Interessierten zugänglich machen wollen.

 

Die Urkunden des Wittiner Burggrafen

 

Am 5. Februar 1375 werden umfangreiche Güter, darunter auch unser Leppersdorf (damals Luprersdorf) an Elisabeth, die Ehefrau des Burggrafen Hans von Wittin überschrieben. Hier das Dokument:

 

 

 Inhaltsangabe: 

 

Leipzig, 1375 Februar 5

 

(Ggebin zcu Lipczk nach goczs geburt dryczenhundirt jar in dem funfundsebinczigsten iare an Sand Dorothee abinde.)

 

Wilhelm [I.], Landgraf von Thüringen und Markgraf von Meißen, belehnt Elisabeth, Ehefrau des Burggrafen Johann (Hans) von Wettin (Wittyn), mit Großröhrsdorf (Rudegersdorf), Leppersdorf (Luprersdorf), Lichtenberg, Kleindittmannsdorf (Ditwinsdorf), Großnaundorf (Nuwendorf), Vollung (Vollungen), einem Vorwerk in Pulsnitz (zcu der Polsenicz), einem Gehölz gen. der Forst, dem Forst zu Gräfenhain (Grevenhain), dem Buchholz (Buchholcz) und dem Slichtnigesholcz mit allem Zubehör als Leibgedinge. Diese Güter hatte Burggraf Johann von Wettin zuvor aufgelassen. Als Vormund für Elisabeth in dieser Angelegenheit wird Albrecht [VI.], Burggraf von Leisnig und Herr zu Penig, eingesetzt. – Siegel des Ausstellers angekündigt. – Zeugen: Gebhard [XI.], Herr von Querfurt (Quernforte); die Ritter Nikolaus (Nykel) von Köckritz (Kokericz), Dietrich von Honsberg (vom Honsperge), Friedrich von Kottwitz (Kothewicz), Ruschel von Körbitz (Korbicz) und Heinrich von Heynitz (Heynicz).

 

Quelle: Regesten der Urkunden des Hauptstaatsarchivs Dresden 1366 – 1380, bearb. v. Eckhart Leisering (Veröffentlichungen des Sächsischen Staatsarchivs, Reihe A, Bd. 15), Halle/Saale 2012, S. 239, Nr. 371

 

In einer zweiten Urkunde vom 18. Mai 1393 wird die Überschreibung der Güter an Elisabeth noch einmal bekräftigt und bezeugt:

 

 

Für diese Urkunde liegt noch keine offizielle Inhaltsangabe vor. Anhand eines handschriftlichen Regests des 19. Jahrhunderts kann das Dokument wie folgt interpretiert werden (in eckigen Klammern stehende Angaben wurden erschlossen):

 

1393 Mai 18 (ohne Ortsangabe)

 

Albrecht [VI.], Burggraf von Leisnig, Herr zu Rochsburg, bezeugt, dass er dabei gewesen sei, als der inzwischen verstorbene Burggraf Johann (Hans)  von Wettin seiner damaligen Gemahlin Elisabeth, einer Tochter des oben angeführten Burggrafen von Leisnig, die inzwischen mit dem [Herren] von Querfurt verheiratet sei, durch den Markgrafen Wilhelm [I.] von Meißen in Leipzig folgende Besitzungen als Leibgedinge übertragen ließ: [Groß]röhrsdorf, Leppersdorf, Lichtenberg, [Klein]dittmannsdorf, [Groß]naundorf, Vollung, ein Vorwerk zu Pulsnitz, ein Holz genannt der Forst, den Forst zu Gräfenhain, das Buchholz und das Schlichtingisholz [bei Pulsnitz].

 

 

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