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Ein Jahreswechsel wird bekanntlich immer gern zum Anlass genommen, Änderungen bei Regelungen und Gesetzen in vielen Lebensbereichen in Kraft treten zu lassen. Für uns Bürger bedeutet dies im Jahr 2014 u.a. mehr Porto, teuerer Strom, höheres Bußgeld = zusätzliche finanzielle Belastungen. Doch einige Dinge ändern sich auch zum Positiven. Die wichtigsten Punkte haben wir hier für Sie zusammengefasst:

 

SEPA kommt

Zum 1. Februar erfolgt europaweit eine Umstellung vieler nationaler Zahlungssysteme auf das einheitliche System SEPA. Künftig sind für den internationalen Zahlungsverkehr eine (in Deutschland 22-stellige) Kontonummer (IBAN) und eine veränderte Bankleitzahl (BIC) maßgeblich. Die Änderungen für inländische und grenzüberschreitende Überweisungen treten schrittweise in Kraft.

 

Siehe hierzu auch unsere weiterführenden Informationen und als Hilfsmittel zur Umrechnung von herkömmlichen Kontodaten auf das neue Zahlungssystem in unserem Service-Bereich!

 

Verkürzte Privatinsolvenz

Foto: Kai Niemeyer / www.Pixelio.de

Künftig werden Betroffene schon nach drei statt bisher nach sechs Jahren von ihren Restschulden befreit. Die Hürde dafür ist jedoch hoch gesteckt: Der Betroffene muss mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen sowie die Verfahrenskosten begleichen können. Die Neuregelungen gelten für Anträge, die ab Juli 2014 gestellt werden.

 

Höherer Hartz-IV-Satz

Ein alleinstehender Hartz-IV-Empfänger erhält ab Januar 2014 monatlich 391 Euro Grundsicherung – das sind neun Euro mehr als bisher. Die Regelsätze für die im Haushalt lebenden Partner und Kinder steigen anteilig. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren erhalten beispielsweise sechs Euro mehr im Monat.

 

Mindestlohn für Zeitarbeiter

Für rund 800.000 Beschäftigte der Zeitarbeitsbranche steigt ab Januar 2014 der Mindestlohn. Die neuen Entgelte entsprechen Stundenlöhnen von mindestens 8,50 Euro im Westen und 7,86 Euro im Osten.

 

Neue Beitragsbemessungsgrenzen

In der Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Grenze von 3.937,50 Euro auf 4.050 Euro im Monat. Das heißt, erst das Einkommen oberhalb von 4.050 Euro bleibt beitragsfrei. In der Rentenversicherung liegt die Grenze ab Januar bei 5.000 Euro statt bisher 4.900 Euro im Monat.

 

Zwang zur gesetzlichen Versicherung

Foto: Andreas Morlok / www.Pixelio.de

Wer bis zu 53.550 Euro brutto im Jahr verdient, muss sich 2014 als Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichern lassen. Die alte Pflichtversicherungsgrenze lag bei einem Jahreseinkommen von 52.200 Euro.

 

Günstiger telefonieren im Ausland

Ab Juli 2014 sinken erneut die Kosten für Handytelefonate und Internetnutzung im EU-Ausland (Roaming). Kunden zahlen dann höchstens 23 Cent pro Minute. Wird man im Ausland angerufen, werden 6 Cent pro Minute fällig. Das Versenden einer SMS kostet noch 7 Cent; ein Mega-Byte Datenvolumen maximal 24 Cent.

 

Porto wird teuerer

 Mit dem Jahreswechsel verteuert sich der 20-Gramm-Brief auf 60 Cent. Bisher waren es 58 Cent. Beim Einschreiben zieht das Porto von 2,05 auf 2,15 Euro an; beim Einwurfeinschreiben von 1,60 Euro auf 1,80 Euro. Ein in der Filiale aufgegebenes Päckchen bis zu zwei Kilo Gewicht kostet nach wie vor 4,10 Euro; alle anderen Päckchen und Pakete kosten jeweils 9 Cent mehr als bisher.

Die bisherigen Briefmarken, die im Haushalt oder Büro noch vorhanden sind, können durch Ergänzungsmarken aufgestockt werden.

 

EU-weiter Widerruf beim Onlinekauf

Foto: Thorben Wengert / www.Pixelio.de

Wer etwas über das Internet bestellt, kann ab 13. Juni auf EU-weit einheitliche Widerrufsregelungen bauen: Die Widerrufsfrist beträgt dann überall 14 Tage nach Erhalt der Ware. Davon profitieren auch Kunden, die online oder am Telefon einen Gas- oder Stromliefervertrag abschließen. Kommentarlos Ware zurückzuschicken gilt jedoch nicht mehr als Widerruf. Man muss dies schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief erklären. Als neue Rücksendefrist gelten 14 Tage.

 

Keine Tricks beim Onlinekauf

Viele Internetanbieter legen zusätzliche Angebote wie Transportversicherungen oder Garantieverlängerungen automatisch in den Warenkorb. Solche Tricks sind zukünftig verboten. Wer solche Artikel in seinem Warenkorb findet, muss sie nicht bezahlen.

 

Kennzeichnung von Lebensmitteln

2014 treten einige Regelungen in Kraft, die Kunden verlässlichere Infos zu Lebensmitteln liefern oder sie davor bewahren sollen, auf Mogeleien hereinzufallen. So müssen ab 13. Dezember jene 14 Stoffe, die am häufigsten allergische Reaktionen hervorrufen können, bei verpackten und unverpackten Lebensmitteln auf der Zutatenliste hervorgehoben werden. Dazu gilt, dass alle Pflichtangaben auf Lebensmitteln gut lesbar sein müssen. Die Mindestschriftgröße ist aber mit 1,2 Millimetern immer noch arg klein.

 

Sinnvoller ist die obligatorische Kennzeichnung von Lebensmittelzutaten, die als Nanomaterial (chemische Nahrungsmittelzusätze, die Fließeigenschaften, Farbe und Haltbarkeit verbessern) enthalten sind. Das betrifft beispielsweise Tütensuppen oder Ketchup. Klebefleisch und Analogkäse müssen ab 13. Dezember einen Hinweis auf der Verpackung haben, der auf das Imitat hinweist. Fraglich ist jedoch, wer die erlaubten kaschierenden Hinweise wie „hergestellt aus Pflanzenfett“ oder „pflanzliches Öl mit Magermilch“ interpretieren kann.

Foto: Siepmann.H / www.Pixelio.de

 

Logo für regionale Lebensmittel

Ab Anfang 2014 können Lebensmittelanbieter mit einem „Regionalfenster“ auf den Verpackungen freiwillig über die Herkunft des Lebensmittels informieren. Das blau-weiße Logo, in Sichtnähe zum Zutatenverzeichnis platziert, soll auch zeigen, woher die Zutaten stammen und wo das Produkt verarbeitet und verpackt wurde.

 

Elektronische Gesundheitskarte

Ab 1. Januar wird die elektronische Gesundheitskarte mit einheitlichem Logo, Mikroprozessor und Foto zur Pflicht. Die alten Karten verlieren ihre Gültigkeit – unabhängig vom Ablaufdatum. Wer noch so eine Karte hat, sollte baldmöglichst ein Lichtbild bei seiner Kranken-

kasse einreichen. Versicherte, die ohne neue Karte zum Arzt kommen, werden jedoch trotzdem behandelt. Sie müssen aber den gültigen Versicherungsausweis binnen 10 Tagen nachreichen. Anderenfalls darf der Arzt dem Patienten die Behandlungskosten privat in Rechnung stellen. Die neue Gesundheitskarte enthält bisher nur Stammdaten wie Name, Geburtsdatum, Adresse und Versicherungsnummer. Künftig sollen unter anderem auch Notfalldaten abrufbar sein.

 

Noten für Pflegeheime

Mit dem Jahreswechsel kommt ein neues Benotungssystem für Pflegeheime. Bislang fassten die Pflegekassen die Ergebnisse ihrer Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen in Noten von „Sehr gut“ bis „Mangelhaft“ zusammen, vergeben dabei sehr häufig die Bestnote. Künftig soll das Notenspektrum besser ausgenutzt werden. Beispielsweise soll es nicht mehr möglich sein, den schlechten Ernährungszustand der Bewohner durch bürokratische Korrektheit – etwa durch schriftliche Verfahrensanweisungen in den Akten – schönzureden. Die Regelung gilt übrigens nur für Pflegeheime. Bei ambulanten Pflegediensten bleibt es bei der alten Systematik.

 

Transparenz in der stationären Pflege

Ab Januar müssen Pflegeheime die Kassen darüber informieren, wie sie für ihre Bewohner die medizinische Behandlung und die Versorgung mit Arzneimitteln sicherstellen. Diese Informationen werden im Internet veröffentlicht und müssen auch in den Einrichtungen ausgehängt werden.

 

Steigende Stromkosten

Foto: Tim Reckmann / www.Pixelio.de

Zu spürbaren Preissteigerungen wird die Umlage zur Förderung der erneuerbaren Energien – kurz EEG-Umlage – führen. Sie steigt 2014 um 0,963 auf 6,240 Cent je Kilowattstunde an. Trotz teilweise auch sinkender Kosten rechnen die Verbraucherzentralen damit, dass ein Privathaushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3500 Kilowattstunden etwa 2,83 Euro pro Monat mehr bezahlen muss als bisher.

 

Fotovoltaik-Anlagen

Ab Januar werden bei Fotovoltaik-Dachanlagen über 10 kW bis einschließlich 1000 kW nur noch 90 Prozent des erzeugenden Stroms nach den Sätzen des Erneuerbare-Energien-Gesetz vergütet. Das gilt für alle Anlagen, die nach dem 31. März 2012 in Betrieb gegangen sind. Außerdem läuft zum Jahreswechsel eine Nachrüstfrist für Fotovoltaikanlagen ab, die sich laut EEG am Einspeisemanagement beteiligen müssen. Betroffen sind hier alle Anlagen, die zwischen 30 und 100 kW leisten und zwischen 2009 und 2012 errichtet worden sind.

 

Energieeinsparverordnung

Die Energiewende und veränderte EU-Vorgaben sorgen dafür, dass die seit 2002 geltende Energieeinsparverordnung novelliert wird. So erhalten beispielsweise neu ausgestellte Energieausweise für Wohngebäude eine Effizienzklasse, wie man sie von vielen Elektrogeräten kennt.

 

Pflicht zu geeichten Zählern

Vermieter müssen bis spätestens Anfang Januar geeichte Warmwasserzähler und Heizwärmemessgeräte verwenden. Findet der Austausch nicht statt, darf der Mieter die für ihn anfallenden Kosten für Warmwasser und Heizung pauschal um 15 Prozent kürzen.

 

Gedrosselte Staubsauger

Ab dem 1. September 2014 werden extreme Stromfresser unter den Staubsaugern verboten. Ab da dürfen nur noch Geräte mit weniger als 1.600 Watt verkauft werden. Außerdem wird ein Label auf den Geräten Pflicht, das den Verbrauch anzeigt.

 

Neues Punktesystem

Foto: Rike / www.Pixelio.de

Die Verkehrssünderkartei wird reformiert. Anstelle der jetzigen Skala von einem bis sieben Punkten gibt es je nach Schwere des Vergehens nur noch maximal drei Punkte: einen Punkt beispielsweise für das Telefonieren mit dem Handy am Steuer; zwei Punkte für das Überfahren roter Ampeln; drei für Straftaten wie Unfallflucht und Trunkenheit am Steuer. Der Führerschein wird bei acht statt bisher 18 Punkten entzogen. Vorher gibt es bei vier Punkten eine Ermahnung; bei sechs Punkten eine Verwarnung. Neu ist auch, dass jeder Eintrag für sich verjährt. Nicht mehr mit Punkten geahndet werden Ordnungswidrigkeiten, die für die Verkehrssicherheit nicht relevant sind. Dafür steigen die Bußgelder.

 

Warnwestenpflicht

Spätestens ab 1. Juli muss in jedem Fahrzeug eine genormte Warnweste (DIN EN 471) vorhanden sein. Diese Pflicht gilt für alle in Deutschland zugelassenen PKW, LKW und Busse. Motorräder sind ausgenommen.

 

 

„Regelmäßige Arbeitsstätte“ wird „Erste Tätigkeitsstätte“

Arbeitnehmer, die an mehreren Stätten ihres Unternehmens tätig sind, sollten mit ihrem Arbeitgeber rasch klären, welcher Arbeitsort ihr erster Einsatzort ist. Denn ab dem 1. Januar 2014 wird der Bezugspunkt für die Berechnung der Entfernungspauschale wird nicht mehr die „regelmäßige Arbeitsstätte“, sondern die „erste Tätigkeitsstätte“ sein. Wer von seiner Wohnung zu den verschiedenen anderen Einsatzorten fährt, kann künftig jedes Mal die Hin- und Rückfahrt mit 30 Cent pro Kilometer ansetzen, also sehr viel höhere Beträge als bislang, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

 

Kinderfreibetrag

Gute Nachrichten für Eltern. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt von 4.368 auf 4.440 Euro um Jahr.

 

Prozesskostenhilfe

Foto: Thorben Wengert / www.Pixelio.de

Ab 1. Januar gelten bei der Prozesskostenhilfe veränderte Regeln. Künftig muss jeder Hilfeempfänger dem Gericht vier Jahre lang nach Beendigung des Verfahrens von sich aus wesentliche Verbesserungen beim Einkommen mitteilen. Das Gericht kann auch vom Antragsteller eine eidesstattliche Versicherung über dessen persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse verlangen.

 

Bessere Chancen auf Grundsatzurteile

Mit einer Neuregelung der Zivilprozessordnung stärkt der Staat ab Januar 2014 die Rechte von Betroffenen in Revisionsverfahren. Kunden oder Anleger, die von Anbietern hinters Licht geführt wurden, können ab dem 1. Januar 2014 leichter von Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) profitieren. Bisher konnten Finanzinstitute, Versicherungen und andere Unternehmen in brenzligen Fällen durch die Revisionsrücknahme Massenklagen aus dem Weg gehen. Dadurch erhielten oftmals nur die Einzelkläger beziehungsweise diejenigen, die als erstes geklagt haben, ihr rechtmäßig zustehendes Geld. Alle anderen Geschädigten gingen leer aus. Mit der Neuregelung werden nun auch die Klagen weiterer Geschädigter zugelassen.   

 

Quelle: web / Handelsblatt online / www.vz-nrw.de (bearbeitet)

 

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