Wer die Wahl hat, hat die Qual - oder NICHT???
Geschrieben von CarmenDie diesjährige Wahl des Bürgermeisters für unsere Gemeinde dürfte historisch eine Ausnahme darstellen: Nach Ablauf des Stichtages 11. Mai, bis zu dem die
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Foto: Tim Reckmann / Pixelio.de |
Parteien und politischen Gruppierungen die Möglichkeit hatten, einen Bewerber für das Amt ins Rennen zu schicken, steht nun fest, dass der einzige Kandidat für die Wahlen am 7. Juni der amtierende Bürgermeister Veit Künzelmann (CDU) sein wird.
Was bedeutet dies nun für die Wähler unserer Gemeinde? Heißt das, der Gang zur Wahlurne kann unterbleiben, weil ja im Zweifelsfall eine einzige Stimme ausreichen würde? --- Mitnichten, denn trotzdem: Jede Stimme zählt. Dies wirft aber nun die Frage auf:
Ist bei nur einem Kandidaten eine Mindest-Stimmenzahl notwendig?
Da es sich um eine Mehrheitswahl handelt, genügt im Prinzip eine abgegebene gültige Stimme, um diese Wahl zu gewinnen. Eine Mindestanzahl an Stimmen ist nicht notwendig – also beispielsweise, dass ein bestimmter Prozentsatz der Wahlberechtigten zur Wahl gehen müsste.
Gibt es bei nur einem Kandidaten dann Ja- und Nein-Stimmen?
Nein, denn bei der Wahl muss der Wähler immer eine positive Aussage machen, damit die Stimme gültig ist. Er muss ein klares Votum dafür aussprechen, wen er will - und nicht, wen er nicht will.
Somit wird es auch auf dem Wahlschein am 7. Juni dennoch immerhin zwei Felder zur Auswahl des bedeutsamen Kreuzchens geben: Im ersten der Name des Kandidaten – und das zweite Feld ist leer. Dort steht kein Name – und hier haben dann die Wähler die Möglichkeit, den Namen einer wählbaren Person einzutragen. Auch diese Stimmen werden dann gezählt – allerdings muss anschließend zunächst noch geprüft werden, ob es sich tatsächlich um wählbare Personen handelt. Das heißt nach Sächsischem Wahlrecht unter anderem, sie müssen selbst Wahlrecht besitzen, über 18 Jahre alt und dürfen nicht älter als 64 Jahre sein.
Was passiert mit den ungültigen Stimmen?
Ungültige Stimmen werden nicht mitgezählt. Es werden nur die Stimmen gezählt, die sich für einen Kandidaten aussprechen – unabhängig, wie viele Kandidaten letztlich auf dem Wahlzettel stehen. Wer den einzigen Wahlvorschlag lediglich durchstreicht, bewirkt nichts, sondern macht seine Stimme damit ungültig.
Und noch eine interessante Frage:
Was würde passieren, wenn es gar keine Kandidaten gebe?
Diese Fälle hat es vereinzelt in kleinen Gemeinden schon gegeben. In diesem Fall gibt es eine einzige Zeile auf dem Wahlzettel – hier können die Wähler dann wiederum den Namen einer wählbaren Person eintragen. Diejenige Person, die dabei am meisten genannt wird, ist dann verpflichtet, das Amt auch anzunehmen. Es sei denn, sie ist nicht wählbar oder hat schwerwiegende Gründe, das Amt nicht antreten zu können. Zum Glück sind aber Wahlen ohne Kandidaten eher die Ausnahme.
--- Um die Wahlbeteiligung in unserer Gemeinde auch unter diesen doch sehr eindeutigen und klaren Aussichten dennoch attraktiver und einfacher zu gestalten, bietet die Gemeinde einen besonderen Service an. Ab Sonntag, dem 17. Mai, ist es möglich, auf der Internetseite der Gemeinde Wachau online den Auftrag zur Briefwahl abzugeben. Die Wahlunterlagen werden dann ins Haus geschickt, und ebenso kann die Stimme dann per Post abgegeben werden. Sowohl der Gang zum Meldeamt zur Beantragung der Briefwahlunterlagen als auch der ins Wahlbüro am Wahltag entfällt dann.
Auch wenn in dieser Wahlperiode nur ein Kandidat ins Rennen geht, erhofft der Gemeindewahlausschuss dennoch eine hohe Wahlbeteiligung. Vor sieben Jahren hatten etwa 69 Prozent aller Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben. Drei Bewerber standen bei dieser letzten Bürgermeisterwahl zur Verfügung, bei der Künzelmann damals mit einem hauchdünnen Vorsprung von nur sechs Stimmen seinen Vorgänger Michael Eisold ablöste. Das Ergebnis in diesem Jahr liegt zwar eindeutig, dürfte aber trotzdem spannend sein. ;-)
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Veröffentlicht: 14. Mai 2015
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