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Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn wir nicht monatlich an unseren Gesetzen rumwerkeln würden und Neuerungen bzw. Änderungen auf den Weg brächten. Mit dem 1. April 2015 beginnt nun schon das 2. Quartal des Jahres und bringt nicht nur den einen oder anderen Aprilscherz mit sich, sondern auch eine Reihe neuer Gesetze, die in Kraft treten.

 

Wir geben einen kurzen Überblick:

               foto: Harald Wanetschka / Pixelio.de

 

Eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung und der Apothekenbetriebsordnung gilt dabei jedoch schon seit dem 14. März 2015. Durch diese brauchen die „Pille danach“ und andere sogenannte Notfallkontrazeptiva nicht mehr vom Arzt verschrieben werden. Vielmehr können sie nun rezeptfrei in der Apotheke erworben werden – allerdings nicht über dem elektronischen Weg, das heißt über den Versandhandel.

 

 

Umstrittene Rundfunkgebühren: Beiträge sinken

 

Der monatliche Beitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sinkt. Statt 17,98 Euro zahlen Verbraucher pro Wohnung 17,50 Euro. Auch der ermäßigte Rundfunkbeitrag verringert sich von monatlich 5,99 Euro auf 5,83 Euro.

 

Energie: Moderne Heizungen werden stärker gefördert

Für den Bau einer Solaranlage auf dem Dach eines Bestandsgebäudes oder den Einbau einer Pellet-Heizung gibt es mehr Geld vom Staat. Die Mindestförderung für Solaranlagen zur Unterstützung der Heizung erhöht sich von 1500 auf 2000 Euro.

 

Für den Einbau von Pellet-Öfen mit Wassertasche gab es bislang mindestens 1400 Euro, nun sind es mindestens 2000 Euro. Für Pellet-Kessel erhöht sich der Mindestfördersatz von 2400 Euro auf 3000 Euro.

Wer seine Anträge auf Förderung bereits eingereicht hat, muss sich noch mit den alten, niedrigeren Fördersätzen zufriedengeben.

foto: Siepmann H. / Pixelio.de  

 

Finanzen: Gebühren für Papier-Überweisungen

 

Postbank-Kunden müssen für schriftlich eingereichte Aufträge nun Gebühren zahlen. 99 Cent kostet beispielsweise eine Papier-Überweisung künftig. Telefonisch oder online eingegangene Aufträge bleiben dagegen gebührenfrei.

 

Auto: Überführung nur noch mit TÜV

                                       foto: GTÜ / Pixelio.de

 

Kurzzeit-Kennzeichen für Überführungs- und Probefahrten gibt es nur noch für Pkw mit gültiger Hauptuntersuchung, die den Zulassungsbehörden bekannt sind. Ausnahmen für Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind nur in wenigen Fällen erlaubt. Darunter fällt die direkte Fahrt zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk und die Rückfahrt. Ebenso erlaubt ist die unmittelbare Fahrt in eine Werkstatt, wenn die Prüfstelle Mängel festgestellt hat.

 

Gesetzesänderungen zum 1. April 2015:

Post vom Hauptzollamt! Die Kfz-Steuer ist fällig

 

Die Zuständigkeit für die Kfz-Steuer hat sich in Deutschland geändert. Nicht mehr länger sind die Länder, sondern der Bund für die Eintreibung der Kfz-Steuer verantwortlich. Verbraucher erhalten deshalb nun Post vom Hauptzollamt und nicht mehr vom Finanzamt. Bereits seit dem 1. März 2015 können die

Finanzämter daher keine Kfz-Steuer mehr annehmen. Eingehende Zahlungen werden den Fahrzeughaltern zurücküberwiesen. Deshalb müssen Verbraucher einen möglicherweise vorhandenen Dauerauftrag für die Kfz-Steuer nun umstellen. Haben Sie einen Lastschrifteinzug veranlasst, müssen Sie sich um nichts kümmern. Dieser wurde auomatisch umgestellt.

 

Gesundheit: Erste-Hilfe-Kurse nun kürzer

 

Der Erste-Hilfe-Kurs (den etwa Berufskraftfahrer besuchen müssen) wird von bisher zwei Tagen auf einen Tag verkürzt und dauert damit so lange wie der Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" für Führerscheinaspiranten. Bislang umfasste die Grundschulung 16 Unterrichtsstunden, ab dem 1. April sind es nur noch neun. Um eine Unterrichtsstunde verlängert wird hingegen der Auffrischungskurs. Er umfasst nun ebenfalls neun Unterrichtseinheiten.

 

Die alte Ausbildung sei zu "theoretisch und nicht nachhaltig" gewesen, erklärt der Verband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Das neue Konzept konzentriert sich demnach stärker auf die Praxis und die "absolut wesentlichen Inhalte".

 

Ernährung: Herkunft von Fleisch gekennzeichnet

 

Auf der Verpackung von frischem oder tiefgefrorenem Fleisch von Schwein, Geflügel, Schaf und Ziege muss stehen, in welchem Land das Tier aufgezogen und geschlachtet wurde. Für unverpacktes oder verarbeitetes Fleisch gilt das nicht.

 

 

 foto:Christian Alex / Pixelio.de

 

Landwirtschaft: Milchquote weg

                    foto: Paul-Georg Meister / Pixelio.de

 

Landwirte in der EU können ab April so viel Milch produzieren wie sie wollen: Die Milchquoten werden abgeschafft, weil die Nachfrage nach Milch weltweit steigt und Europas Bauern von diesen Export-Chancen profitieren sollen. Doch für den Branchenverband überwiegen die Nachteile: "Wir haben durchaus Bedenken, dass die Milchbauern tatsächlich die Gewinner sind", sagte der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands deutscher Milchviehhalter, Romuald Schaber.

 

Seit 31 Jahren wurden die Mengen der zu produzierenden Kuh-

milch in den EU-Staaten begrenzt. Die EU reagierte mit den Quoten auf die Überproduktion in den späten 1970er und frühen 1980er Jahren. Ursprünglich sollten sie nur fünf Jahre gelten, wurden aber immer wieder verlängert.

 

Auf die Supermarktpreise für Milch und Milchprodukte wird das Ende der Quote voraussichtlich keine direkten Auswirkungen haben. Die Umweltorganisation Greenpeace befürchtet, dass sich die Qualität von Milchprodukten verschlechtern könnte.

 

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