AG Düsseldorf fällt Räumungsurteil gegen Raucher
Ein Mieter darf grundsätzlich in seiner Wohnung rauchen, da dies von dem vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung gedeckt ist. Der Vermieter eines Mehrparteienhauses muss es jedoch nicht dulden, wenn Zigarettenrauch im Treppenhaus zu einer unzumutbaren und unerträglichen Geruchsbelästigung führt. Der Schutz der körperlichen Unversehrtheit der weiteren Mieter ist insoweit gegenüber der allgemeinen Handlungsfreiheit des beklagten Mieters vorrangig. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf hervor, das in dem Verhalten des Mieters einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung sah.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.07.2013
Quelle: Amtsgericht Düsseldorf/ra-online
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