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Installation einer Parabolantenne ist vom Schutzbereich des Grundrechts auf Informationsfreiheit umfasst

Das Bundesverfassungsgericht hat die Grundsätze bekräftigt, die in zivilgerichtlichen Streitigkeiten über die Anbringung von Parabolantennen durch Mieter zu beachten sind. Die Zivilgerichte haben demnach eine fallbezogene Abwägung vorzunehmen, in die die Eigentümerinteressen des Vermieters an der - auch optisch - ungeschmälerten Erhaltung des Wohnhauses und die Informationsinteressen des Mieters an der Nutzung allgemein zugänglicher Informationsquellen einzustellen sind. Zu berücksichtigen ist auch das Interesse ausländischer Mieter am Empfang von Rundfunkprogrammen aus ihrer Heimat, einschließlich der besonderen Situation sprachlicher und kultureller Minderheiten.

 

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.05.2013
Quelle: Bundesverfassungsgericht/ra-online

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