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Teil 2: Was die Bauern für Frondienste zu leisten hatten

 

Die weiten und lange dauernden Kriegsfahrten der mittelalterlichen deutschen Kaiser nach Italien und sogar nach Palästina waren für die freien Bauern der damaligen Zeit eine arge Belästigung, wenn sie dem Reichsaufgebote folgen und ihr eigenes Anwesen lange Zeit im Stiche lassen mussten. Sie begrüßten es daher, wenn ihr ritterlicher Grundherr sich Söldner hielt und mit diesen an ihrer Stelle an den Heerfahrten teilnahm und übernahmen dafür willig die Feldarbeit auf seinem Grund und Boden. Aber die Verhältnisse veränderten sich. Die weiten Heerfahrten fielen weg und damit das, was der Ritter gegen die Feldarbeit der Bauern leistete. Die Arbeitsverpflichtungen der Bauern aber blieben bestehen – im Gegenteil, sie wurden immer größer und drückender. Wenn der Bauer sich zu einer Arbeit für den Herrn gutwillig bereit finden ließ, so wurde daraus für ihn eine zwingende Verpflichtung für alle Zukunft gemacht.

 

Der Heeresdienst ging allzeit vor. Seine eigene Wirtschaft musste der Bauer vernachlässigen, um seine Frondienste für den Grundherrn, das Amt, die Kirche, die Schule usw. zu leisten.

 

Wie vielseitig diese waren, wurde um 1840 gewissenhaft und ausführlich zusammengestellt, als man über ihre Ablösung durch Geldzahlungen miteinander verhandelte. Ihr Wert und der der herrschaftlichen Gegenleistungen dafür wurden bis auf hundertstel Pfennige ausgerechnet. Nehmen wir als Beispiel den Hüfner Johann Gottfried Sickert vom Gute Nr. 10 im Niederdorfe von Seifersdorf. Er hatte außer Zechfuhren zu leisten: Pflugarbeit, Ruhrarbeit, Eggenarbeit, Düngerfuhren, Getreideeinfahren, Heufuhren von der Dorfwiese, Grummetfuhren von derselben, Heufuhren von der Landwehrwiese, Holzfuhren, Baufuhren, Korn und Weizen binden, Hafer reichen, wenden, binden usw., Hauen der Dorfwiese, Dürren des Futters von ihr, Behacken des Krautes, Flachsjäten usw., Ausziehen der Rüben, Getreide säen. Für diese 21erlei Arbeiten wurden 11 Taler 5 Groschen 3,23 Pfennig als Wert angenommen, denen nur 11 Groschen 4,94 Pfennig als Wert der Gegenleistung gegenüberstanden. Diese waren: Kofent (Dünnbier) beim Getreideeinfahren (1,4 Pf. gerechnet), Futter für das Zugvieh bei der Heufuhre und bei der Grummetfuhre von der Dorfwiese und der Heufuhre von der Landwehrwiese, für die Bestellung der Fröner zu den Spanndiensten, Kofent beim Korn- und Weizenbinden (1,42 Pf.), beim Haferrechen (0,21 Pf.), beim Wenden und Binden des Sommergetreides (2,14 Pf.), das ausgerupfte Futter beim Krautbehacken und beim Flachsjäten, für Bestellung der Fröner bei Handdiensten, für das Getreidesäen.

 

Zu diesen Verpflichtungen gegen das Rittergut kamen noch weitere Dienste und Verpflichtungen, so zu Michaelis an das Prokuraturamt Meißen je 50 Maß Korn und Hafer. Dann gab es Naturalzinsen an das Rentamt Dresden, an die Kirche zu Radeberg, Pfarr- und Schuldezem in Seifersdorf. So musste z.B. jede Hufe zu Michaelis an den Pfarrer je 15 Metzen Korn und Hafer, an den Schullehrer 1 Viertel 1 Metze Korn schütten. Dabei versuchten die Herrschaften, immer neue Verpflichtungen für den Bauern ausfindig zu machen, und nicht selten musste sich der Bauer gegen ungerechte Anforderungen zur Wehr setzen, um sie nicht zu „gerechten“ Ansprüchen werden zu lassen. Dann wurde ihnen die Verteidigung ihres Rechtes auch noch als Trotz und Störrigkeit ausgelegt und mit Strafen gedroht, wie wir gesehen haben.

 

Sehr lästig waren für die meisten Dörfer des Amtes Radeberg noch in der Mitte des 19. Jahrhunderts die Dienstverpflichtungen gegenüber dem Königlichen Ostravorwerke bei Dresden – schon wegen der weiten Entfernungen und des dadurch bedingten großen Zeitverlustes. Zur so genannten „Großen Pflege“ gehörten u.a. „Naundorf bei Pulsnitz, Dittmannsdorf, Mittelbach, Lichtenbergk, Leuperstorff und Großrürstorff“. Zur „Kleinen Pflege“ gehörten „Wallroda, Kleinwolmstorff, Arnstorff und Kleinrürstorff“. Jede Gemeinde hatte ein ihr nach ihrer Einwohnerzahl zugemessenes Flurstück zu bearbeiten, die der „Großen Pflege“ das „Erntestück bey der alten Weißeritz vor dem Dorff Cotta herab gegen den Ostraischen Weg“.

 

Großröhrsdorf wurden so als Arbeitsgebiet 29 Scheffel, Leppersdorf und Lichtenberg je 13 Scheffel, Großnaundorf 11 Scheffel, Kleindittmannsdorf 4 Scheffel und Mittelbach 3 Scheffel Land zugewiesen.

 

In der Dienstvorschrift für das Ostravorwerk von 1569 werden folgende Dienste aufgezählt, die z.B. Wallroda zu verrichten hatte:

 

An 6 Tagen mussten die Ostraer Felder mit aller Notdurft beschickt werden. 55 Heufuhren waren zu leisten. An 12 Tagen mussten 24 Mann das Gras hauen. An einem Tag mussten 24 Mann das Winter- und das Sommergetreide abschneiden, abhauen, rechen, binden und mandeln. An 12 Tagen hatten 3 Gärtner mit der hand oder mit dem Rechen zu dienen. An 2 Tagen hatten 16 Leute Rechendienste zu leisten. Wallroda hatte damals 22 Anspanner und Eingebäuder. Dann gab es Jagddienste bei den kurfürstlichen Jagden. Außerdem hatten die Wallrodaer am großen Wolmsdorfer Teiche jeweils am dritten Tage unter Aufsicht ihres Erbrichters mit zu fischen. Jeder Fischer erhielt dafür 1 Groschen und 1 Maß Speisefische unentgeltlich. Wurde beim Teiche ein Bau ausgeführt oder geschlämmt, so hatten die gesamten Amtsuntertanen die erforderlichen Spann- und Handdienste zu leisten. Sehr lästig für die Wallrodaer Bauern war das Hütungsrecht mit den Schafen des Rittergutes Kleinwolmsdorf, das ehemals kurfürstliches Eigentum war. Darauf ging auch dieses Recht zurück, das aber auch mit dem Gute 1659 auf den Oberküchenmeister E. von Döhlau und später auf den Freiherrn von Gutschmid vererbt wurde und das noch nach 1803 in Kraft war. Es erging also den Untertanen des Amtes Radeberg nicht besser als den Bauern der herrschaftlichen Dörfer Seifersdorf, Schönborn, Ottendorf, Cunnersdorf, Wachau, Lomnitz, Liegau, Hermsdorf, Grünberg und Lausa. Aus allen suchte man so viel wie möglich an Arbeit und Naturalzinsen herauszupressen. So musste der Gedanke aufkommen, sich von diesen drückenden Frondiensten zu befreien.

 

 

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